Thema „Patientenverfügung“
Informationsveranstaltung in Essen, Gelsenkirchen und Bottrop
Stattfinden wird der Nachmittag im Haus der
Technik, Hollestraße 1, 45127 Essen. Am Dienstag, 17. Mai, findet der
Vortrag in Gelsenkirchen statt. Interessierte können ins Schloss Horst
in die Turfstr.21 (45899 Gelsenkirchen) kommen. Auch hier geht es um
16.30 Uhr los. Am
20. Juli wird es die Veranstaltung dann auch noch mal in Bottrop, in
der Geschäftsstelle des Malteser Hilfsdienst
e.V. geben. Die Anschrift: Scharfstr. 13, 46240 Bottrop. Beginn
ebenfalls um 16.30 Uhr.
Zum Thema:
Im Juni 2009 hat der Gesetzgeber endlich Klarheit geschaffen. Patientenverfügungen sind bindend, und Ärzte haben sich an den schriftlich verfassten Willen des Patienten zu halten. Doch wie sieht eine solche Patientenverfügung aus? Was ist zu beachten?
Mit
der Patientenverfügung lässt sich Vorsorge
für den Fall treffen, dass Erkrankte ihren Willen nicht mehr zum
Ausdruck bringen können, und detailliert bestimmen, was in einem Notfall
geschehen und wie alle Einzelheiten der medizinischen Versorgung
geregelt werden sollen. Als Referentin für die Informationsveranstaltung
konnten die Essener Malteser Kerstin Titze gewinnen, die als
Rechtsanwältin über langjährige berufliche Erfahrungen auf diesem Gebiet
verfügt und die wichtigsten Punkte zum Thema Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung darstellen wird.
Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Um
vorherige Anmeldung wird gebeten unter Tel. 0201-8204723.





